Eltern A–Z

In unserem Eltern A–Z finden Sie Antworten auf häufige Fragen rund um den Schulalltag – übersichtlich geordnet von A bis Z. Ob Absenzen, Hausaufgaben oder Znüni: Das Glossar bietet Ihnen Orientierung und praktische Informationen auf einen Blick.

Themen von A–Z

Absenzen Lehrpersonen

Bei Unterrichtsausfall infolge Krankheit, Lagerbegleitung oder anderer Verpflichtungen kann der Unterricht entfallen. Sollte dadurch ein Betreuungsproblem entstehen, können Eltern ihren Bedarf zu Schuljahresbeginn schriftlich anmelden. Auch kurzfristige An- oder Abmeldungen sind möglich. Dieses Angebot dient ausschliesslich der Überbrückung kurzfristiger Betreuungslücken einzelner Lehrpersonen – nicht bei Schulschliessungen (z. B. Ferien, Feiertage, Weiterbildung).

Absenzen SchülerInnen

Der regelmässige und pünktliche Schulbesuch ist für alle SchülerInnen obligatorisch. Jede Absenz ist über KLAPP zu melden und zu begründen. Unentschuldigte Absenzen werden von den Lehrpersonen an die Schulleitung weitergeleitet.

Weitere Informationen: Absenzen- und Urlaubsregelungen

Adressänderungen

Adressänderungen (auch innerhalb der Gemeinde) sowie neue Telefonnummern müssen der Schulverwaltung so rasch wie möglich mitgeteilt werden.

Anlässe

Während des Schuljahres finden verschiedene schulische Anlässe statt. Die Termine sind im Jahresplan ersichtlich. Die Teilnahme ist für alle SchülerInnen obligatorisch. An diesen Tagen dürfen keine Quartalshalbtage bezogen werden.

Ansprechperson

Erste Anlaufstelle bei schulischen Anliegen ist die Klassenlehrperson. Falls notwendig oder gewünscht, kann in einem nächsten Schritt die Schulleitung beigezogen werden.

Weitere Informationen: Beschwerdemanagement

Arztbesuche

Arzt- und Zahnarzttermine sollen – wenn immer möglich – ausserhalb der Unterrichtszeit stattfinden.

Ärztliche Eintrittsuntersuchung im Kindergarten

Die ärztliche Vorsorgeuntersuchung wird im Kindergartenalter durch den zuständigen Kinder- oder Hausarzt durchgeführt. Dieser Untersuch ist obligatorisch und wird von der Schule kontrolliert.

Beschädigungen

Für Sachbeschädigungen durch Kinder haften die Erziehungsberechtigten bzw. deren private Versicherung. Dies gilt auch bei Diebstahl. Verlorenes oder mutwillig beschädigtes Schul- und Arbeitsmaterial sowie beschädigte Schul- und Bibliotheksbücher müssen vollständig ersetzt werden.

Check P3 und P5

In den Volksschulen der Kantone Aargau, Basel-Landschaft, Basel-Stadt und Solothurn werden standardisierte Leistungstests (Checks) durchgeführt. Diese ermöglichen eine unabhängige Standortbestimmung in ausgewählten Kompetenzbereichen.

Die Checks finden in der Primarschule am Anfang der 3. Klasse (Check P3) und gegen Ende der 5. Klasse (Check P5) statt.

Dispensation aus wichtigen Gründen

Zusätzliche freie Tage können in Ausnahmefällen gemäss §13 der Verordnung über die Volksschule bewilligt werden. Entsprechende Gesuche sind mindestens drei Wochen im Voraus schriftlich an die Schulleitung zu richten.

Weitere Informationen: Absenzen- und Urlaubsregelungen